Das "Rhein-Heiz-Gebot" (neu: Biergesetz)
Die Geschichte des Bieres muss umgeschrieben werden !

Das berühmte, sogenannte "Reinheitsgebot von 1516"

beruht, wie so vieles,  auf einem Irrtum!

Es ist keine ursprünglich bayerische Sache, die sich auf die Reinheit des deutschen Lieblings- Getränkes bezieht, sondern beruht auf einem Erlass aus älterer Zeit, von König Jupp IX von Köln-Nippes, anno 1498 !

Ein Gebot sollte helfen, das alljährliche Zufrieren des Rheines bei Köln zu verhindern und so den Rheinschiffern einen Vorsprung vor den verhassten Düsseldorfern zu verschaffen:
s. rechts
Das neue
"Rhein-Heiz-Gebot" !
Dem Bürger der Stadt Cöln kund und zu wissen:

 "Hiermit ergehet das Gebot, dass ein jeder Kölner Bürger bei Einbruch des Winters sich mit einem Eimer heissen Wassers an den Rhein zu begeben habe, um dieses in den Fluss zu schütten - und damit den Rhein derart zu heizen, auf dass er nicht mehr gefrieren kann.

Wer als Bürger Cölns gegen dieses Gebot verstößt, wird mit dem Trinken von mindestens  5  (fünnef)  Krügen Düsseldorfer so genannten Altbieres bestraft, vor Zeugen einzunehmen, auf dass er kotzen möge ewiglich und daran verrecken wie ein räud´ger Hund !"

 Das Original


beschlossen und verkündet
anno 1498
Jupp IX, König von Köln Nippes
Übersicht
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