Das "Rhein-Heiz-Gebot" (neu: Biergesetz) |
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Die
Geschichte
des Bieres muss umgeschrieben werden ! Das berühmte, sogenannte "Reinheitsgebot von 1516" beruht,
wie so vieles, auf
einem Irrtum!
Es ist keine ursprünglich bayerische Sache, die sich auf die Reinheit des deutschen Lieblings- Getränkes bezieht, sondern beruht auf einem Erlass aus älterer Zeit, von König Jupp IX von Köln-Nippes, anno 1498 ! Ein Gebot sollte helfen, das alljährliche Zufrieren des Rheines bei Köln zu verhindern und so den Rheinschiffern einen Vorsprung vor den verhassten Düsseldorfern zu verschaffen: s. rechts
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Das neue
"Rhein-Heiz-Gebot"
!Dem Bürger der Stadt Cöln kund und zu wissen: "Hiermit
ergehet das Gebot, dass ein jeder Kölner Bürger bei
Einbruch des
Winters sich mit einem
Eimer heissen Wassers an den Rhein zu begeben habe, um dieses in den
Fluss zu schütten - und damit den Rhein
derart zu
heizen,
auf dass er nicht
mehr gefrieren kann.
Wer als Bürger Cölns gegen dieses Gebot verstößt, wird mit dem Trinken von mindestens 5 (fünnef) Krügen Düsseldorfer so genannten Altbieres bestraft, vor Zeugen einzunehmen, auf dass er kotzen möge ewiglich und daran verrecken wie ein räud´ger Hund !"
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Das
Original beschlossen und verkündet anno 1498 Jupp IX, König von Köln Nippes |